Thomas Bierling: Klavier, Komposition, Konzept
Eva Weis: Stimme, Vokal-Komposition, Textbearbeitung,
Choreographie, Fußmarimbaphon, Idee
Peter Lehel: Tenorsaxophon, Sopransaxophon, Bassklarinette, Tarogato,
Improvisation und Kreativität"
Recht harmonisch" ist die musikalische Umsetzung der 19
Grundrechte des Grundgesetzes. Die weltweit erste Vertonung eines
Gesetzestextes hat Anfang 2005 ein gewaltiges Medienecho ausgelöst. Nach der
erfolgreichen Uraufführung liegt das Werk nun auf CD vor. Dabei handelt es sich
bei nicht nur um eine musikalisch außergewöhnliche Komposition, sondern auch um
ein dramatisches Bekenntnis zu den Grundwerten einer menschlichen Gesellschaft.
Das künstlerische Konzept und die Komposition entwickelte der Karlsruher
Komponist und Pianist Thomas Bierling. Jeder der 19 Artikel zeichnet sich durch
eine eigene Stimmung und Tonsprache jenseits der klassischen Harmonik aus.
Dabei finden sich unter anderem Elemente aus der Minimal Music, ungewöhnliche
Skalen und reduzierte Tonräume oder auch freie und atonale Passagen an der
Grenze zwischen Neuer Musik und Freejazz. Der von Eva Weis gestaltete
Vokal-Part trifft eine kritische Auswahl des Textmaterials, um besonders
bedeutsame oder hinterfragenswerte Passagen zu kommentieren. Abhängig von der
musikalischen Grundstimmung des jeweiligen Artikels reicht die vokale
Interpretation von ausdrucksstarker Rezitation über Reminiszenzen an klassische
und Jazz-Gesangstechniken bis hin zu lautmalerischer und dadaistischer
Vokalartistik. Der Jazz-Preisträger Peter Lehel war von dem experimentellen
Konzept spontan begeistert und steuert mit Tenorsaxophon, Sopransaxophon,
Bassklarinette und Tarogato einen klangfarbenreichen Part bei, der sich durch
ein expressives Wechselspiel mit dem Text auszeichnet. Für die offizielle CD-Präsentation
hatten sich die Künstler einen ungewöhnlichen und geschichtsträchtigen Ort
ausgesucht – die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, wo das Werk am 23.
Mai, dem Verfassungstag, für die Inhaftierten aufgeführt wurde. CD mit
umfangreichem Booklet mit dem vollständigen Originaltext der ersten 19 Artikel
des Grundgesetzes und einem Grußwort des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts.
Die Künstler über die CD
"Wie vertont man eigentlich einen Gesetzestext? Als wir das Projekt,
basierend auf der Idee von Eva Weis, zur Unterstützung der Karlsruher Bewerbung
zur Kulturhauptstadt Europas 2010 vorschlugen, war es unsere Absicht, die 19 Grundrechte,
die das Fundament unseres Gemeinwesens bilden, aus der spröden Hülle des Textes
zu befreien und in eine emotional erfahrbare Form zu bringen. Dabei wurde
schnell klar, dass wir mit jedem Artikel auch eine unterschiedliche
Meta-Botschaft verbinden – verkündend, mahnend, kommentierend, ironisierend,...
– dementsprechend suchte ich für jeden die geeignete Stimmung zu finden. Sei es
durch auskomponierte kurze Themen, rhythmische Vorgaben oder die Festlegung
bestimmter Tonräume und Skalen – der Klavierpart stellt die Dimensionen bereit,
innerhalb derer Eva Weis und Peter Lehel ihre Parts entwickelt haben. Dabei war
ich selbst immer wieder überrascht, mit welcher assoziativen und kreativen
Kraft beide die ideale musikalische, verbale, choreografische und
darstellerische Sprache gefunden haben, um die Kernaussagen auszuformulieren.
So entstand eine farben- und bilderreiche Collage, die mit vielen stilistischen
Zitaten aus verschiedenen Epochen der Musikgeschichte einen langen
Spannungsbogen aufbaut. Der Titel "Recht harmonisch" war für mich
dabei nicht nur Wortspiel, sondern Programm. Ich suchte bei vielen Artikeln,
die konventionelle Tonsprache der Funktions- oder modalen Harmonik zu
verlassen, ohne allzu dissonant werden zu müssen. Einige freie und atonale
Passagen liefern Klangbilder an der Grenze zwischen Neuer Musik und Freejazz,
und an etlichen Stellen werden die auskomponierten Teile im Laufe der Aufführung
in Form einer kollektiven Improvisation nach und nach verlassen – so findet
sich das Prinzip von Demokratie und Gleichberechtigung auch in dem Stück
wieder."
Rezensionen
Jürgen Kanold, Südwestpresse, 16. Juli 2005
...und vor allem kann sich der Komponist auf Artikel 2 berufen: „Jeder hat das
Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Und gegen das
Sittengesetz verstößt er dabei ja nicht. (...) Hans-Jürgen Papier, der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts, hat die CD schon passieren lassen – und das,
obwohl das Trio ziemlich jazzig improvisiert, also das Grundgesetz doch sehr
frei auslegt. Das gesungene Wort gilt trotzdem. Damit sind Bierling und Co.
Schon weiter als Gerhard Schröder und Horst Köhler. Der Bundespräsident brütet
ja noch über dem unvertonten Artikel 68 und darüber, ob er den Bundestag, der höchstens
mal die Nationalhymne singt, auflösen darf.
Daniel Röder, klassik.com, 27. Juli 2005
Kunst und Gesetze - wie geht das zusammen? Steht nicht die unmissverständliche
Festlegung von Regeln und Grenzen der individuellen Freiheit und Veränderung in
der Kunst radikal entgegen? Schon. Wie also zusammenbringen, was vom Naturell
her so gegensätzlich erscheint? Eva Weis, Thomas Bierling und Peter Lehel
machen es vor. (...) Trotzdem ist ‘Recht harmonisch’ kein Propagandawerkzeug
oder musikalisches Flugblatt, sondern bietet neben extrem spannender und
einfallsreicher Musik, ein Menge Denkanstöße und Raum zur freien
Interpretation. Die extrem wandlungsfähige Stimme von Eva Weis bildet den Kern
der einzelnen Vertonungen. Zwischen reiner Textrezitation, Belcanto, Scat und
Klangmalerei vermittelt sie vor allem die subjektive Atmosphäre der jeweiligen
Textstellen. Dabei lässt sie sich aber auch eine gewisse Ironie nicht nehmen,
die immer da zum Vorschein kommt, wo sie vertraute Gesangsmuster bis ins
Extreme überzeichnet. Ein spannendes Projekt, in der Tat. Spannend in der Idee
und in der Umsetzung sind die einzelnen Stücke ausgefallen. Die vielen
unterschiedlichen stilistischen Elemente generieren ein hohes Maß an
musikalischer Vielfalt. Recht so!
Helmut Peters, M – Musik zum Lesen, September 2005
(…) Wer bei diesem Projekt einen Spaß-Artikel, ein satirisches Kabarettstückchen
erwartet, liegt falsch. (…) Kompositorisch bewegen sich die durchkomponierten
Stücke auf allerhöchstem Niveau. (…) Bierlings Kompositionen und die
Interpretation seiner Mitstreiter haben einhellig Begeisterung ausgelöst. (…)
Bei alledem bleibt die Erkenntnis, dass Politiker sich vielleicht öfter mal
aufs Grundgesetz und zwar aufs musikalische Grundgesetz und überhaupt die Musik
besinnen sollten. Wenn Gerhard Schröder und Angela Merkel in den vergangenen
Wochen öfter mal „gesungen“ hätten, dann wäre doch manches viel einfacher
verlaufen, oder etwa nicht?
Stefan Schmöe, Online Musik Magazin OMM, 22. Oktober 2005
Der Titel „Recht harmonisch“ führt in doppelter Hinsicht in die Irre. Erstens
klingt er nach einem Kalauer. Eine Liedfassung des Gesetzestextes findet man
hier keineswegs, und humoristisch geht es auch nicht zu. Vielmehr suchen Thomas
Bierling, Eva Weis und Peter Lehel eine ernst gemeinte und ernst zu nehmende
musikalische Auseinandersetzung mit den Grundrechten. Diese werden mit
musikalischen Mitteln in Hinsicht auf Sinn und Umsetzung hinterfragt. Eva Weis
geht spielerisch frei und sehr virtuos mit der Sprache um, und Sprache wird
nicht nur zur Textwiedergabe, sondern auch durchaus avantgardistisch als
Klangträger genutzt. Unabhängig von außermusikalischen und inhaltlichen
Argumenten ist „Recht harmonisch“ musikalisch in der Vielfalt der Ideen, ihrer
souverän gehandhabten Experimentierfreudigkeit, ihren improvisatorischen
Freiheiten und den unterschiedlichen Facetten des Jazz und Free Jazz, die hier
gestreift werden, hörenswert und mehr als ein Kuriosum. Dazu trägt neben dem
auch am Klavier versierten Komponisten Thomas Bierling noch Peter Lehel mit
sensiblem und variationsreichem Spiel auf Sopran- und Tenorsaxophon, Bassklarinette
und Tarogato bei.
Andreas Obst, Fono Forum, November 2005
Das Grundgesetz "in eine emotional erfahrbare Form zu bringen", stand
als Antrieb hinter Thomas Bierlings Komposition. Mit knappen Mitteln
musikalischer Zitate und Anspielungen gelingt ihm ein Kommentar zur Verfassung,
den Hans-Jürgen Papier im Booklet als Vertonung "eines Stücks
Zeitgeist" würdigt. Tatsächlich verweist dieses leichtgewichtige Wirbeln
mit den schweren Gesetzestafeln eher auf das Kabarett der Weimarer Republik:
frech, witzig, ohne falschen Respekt. Und wie grandios Eva Weis die Schlüsselworte
der Gesetzestexte, zerdehnt und neuen Sinn stiftend, zusammensetzt, ruft
Erinnerungen wach an die großen Diseusen der größten Zeit intellektueller Aufsässigkeit
in Deutschland.
Jochen Schliemann, Visions, Dezember 2005
Ein Vorwort vom Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts wrde Sido auch gerne
haben. Den Zuschlag erhielten andere: "Recht harmonisch - das vertonte
Grundgesetz" ist eine musikalische Interpretation unserer Grundrechte.
Basierend auf einer Idee zur Bewerbung Karlsruhes als Kulturhauptstadt Europas
wird hier zwischen Kopfstimme und Flstern zitiert, verlesen und geschrieen, was
Recht ist. Begleitet von Klavier und Blasinstrumenten wollten Thomas Bierling,
Eva Weis und Peter Lehel jeden Absatz unserer Grundstze in eine neue
inhaltliche Ebene setzen. Beispiel: Die Verkndigung des Wehrdienstes klingt mit
Megaphon durchaus bedrohlich. Zeitgeist? Albern? Geschmackssache. Klassik,
Freejazz und Dada-Gesang machen dieses Experiment allemal interessant. Und die
Texte sind auch ganz gut.